Kirchen(wieder)eintritt
Ich möchte (wieder) zur Evangelischen Kirche gehören!
Aus unterschiedlichen Gründen sind Menschen aus der Evangelischen Kirche oder einer anderen Kirche ausgetreten. Dabei muss es nicht bleiben. Sie können jederzeit wieder eintreten. Auch für einen Eintritt gibt es verschiedene Gründe, beispielsweise wenn jemand ein Patenamt übernehmen will oder einfach wieder dazugehören möchte.
Nicht jeder Mensch wurde als Kind getauft. Dann ist derjenige oder diejenige nie Mitglied der Kirche geworden. Vielleicht möchte er oder sie das aber gerne sein. Wir sagen: Herzlich willkommen!
Nicht jeder Mensch wurde als Kind getauft. Dann ist derjenige oder diejenige nie Mitglied der Kirche geworden. Vielleicht möchte er oder sie das aber gerne sein. Wir sagen: Herzlich willkommen!
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Sie melden sich im Pfarramt und treffen sich mit dem Pfarrer zum Gespräch. Vielleicht möchten Sie erzählen, was Sie beschäftigt hat, als Sie ausgetreten sind, und was Sie nun beschäftigt? Wenn Sie kein Wort mehr darüber verlieren wollen, ist das genauso in Ordnung. Oder Sie möchten sich konkret über die Evangelische Landeskirche in Baden oder über die Evangelische Bonhoeffergemeinde Hemsbach informieren?
Am Ende kann dann der konkrete Eintritt stehen, den Sie mit Ihrer Unterschrift rechtskräftig machen. Die Formalitäten erledigt das Pfarramt. Wie öffentlich oder nicht-öffentlich die Angelegenheit bleiben soll, entscheiden Sie!
Am Ende kann dann der konkrete Eintritt stehen, den Sie mit Ihrer Unterschrift rechtskräftig machen. Die Formalitäten erledigt das Pfarramt. Wie öffentlich oder nicht-öffentlich die Angelegenheit bleiben soll, entscheiden Sie!
Werde ich noch einmal getauft?
Nein. Die Taufe ist einmalig. Wenn Sie gerne möchten, kann Ihr Kircheneintritt aber in einem Gottesdienst bekannt gegeben und gefeiert werden.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
In der Regel müssen acht Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Beispiel: Wer € 2.500,--- brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt € 12,69 Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann überdies als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Es gibt übrigens viele Kirchenmitglieder, die keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner).
